Ein Autounfall ist immer eine unangenehme Situation, aber besonders frustrierend, wenn Sie keine Schuld daran tragen. Es ist Ihr gutes Recht, eine vollständige Entschädigung zu erhalten. Doch viele Geschädigte sind unsicher: Wer zahlt in einem Fall, in dem der Unfall unverschuldet war, die Kosten für einen Gutachter und die Anwaltskosten? Die Antwort ist klar und einfach.
Der Grundsatz: Wer schuld ist, zahlt
In Deutschland gilt das sogenannte „Verursacherprinzip“. Das bedeutet, dass die Person, die den Schaden verursacht hat, diesen auch vollständig bezahlen muss. Und das gilt nicht nur für den reinen Blechschaden, sondern für alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Unfall unverschuldet entstanden sind. Dazu gehören auch die Gutachterkosten und die Anwaltskosten.
Wer zahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für diesen Unfall unverschuldet Gutachter müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Ein Gutachten ist in den meisten Fällen die einzige Möglichkeit, den Schaden präzise zu beziffern und Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen. Es ist rechtssicher und erfasst auch verdeckte Schäden und die Wertminderung nach einem Unfall. Mehr über die Vorteile erfahren Sie in unserem Beitrag KFZ Gutachten vs Kostenvoranschlag.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Sie haben die volle Entscheidungsfreiheit, um sicherzustellen, dass Sie fair entschädigt werden. Das empfiehlt auch die Verbraucherzentrale, eine wichtige Anlaufstelle für Verbraucherrechte.
Wer zahlt die Anwaltskosten nach einem Unfall unverschuldet?
Auch die Kosten für eine Anwältin oder einen Anwalt zur Vertretung Ihrer Interessen nach einem Unfall unverschuldet gehören zum Schaden. In der Regel muss auch hier die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechnung übernehmen. Ein Anwalt kann Ihnen nicht nur bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen, sondern auch sicherstellen, dass Sie keine Fristen versäumen und die Korrespondenz mit der Versicherung professionell abgewickelt wird. Dies spart Ihnen Zeit, Nerven und sichert Ihre Rechte. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie zum Beispiel auf Portalen wie Anwalt.de.
Fazit: Sichern Sie Ihre Rechte von Anfang an
Bei einem Unfall unverschuldet ist die Rechtslage klar: Sie müssen keine Kosten für einen Gutachter oder einen Anwalt tragen. Es ist Ihr gutes Recht, sich von unabhängigen Experten vertreten zu lassen. Zögern Sie nicht, diese Rechte in Anspruch zu nehmen. Als Ihr Unfallschaden Gutachter in Mannheim stehen wir Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.